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Datenschutz & B2B-Rechtssicherheit

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung von Druckdaten, Kundenadressen (Reseller-Direktversand) und personenbezogenen Motiven im Rahmen von Druckaufträgen.

§ 1 Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

(1) Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erbringung von Druckdienstleistungen (Großformatdruck, Folienkaschierung, Plattendruck, Werbebanner) durch die Visibleprint (Auftragsverarbeiter) für den Auftraggeber (Verantwortlicher).

(2) Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit der jeweiligen Druckaufträge bzw. Rahmenvereinbarungen.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten

(1) Zweck der Verarbeitung: Technische Prüfung (Preflight-Analyse), Rasterung (RIP), digitaler Großformatdruck, Konfektionierung und neutraler Versand bzw. Direktversand an Endkunden des Auftraggebers.

(2) Art der personenbezogenen Daten:

  • In Druckdateien enthaltene personenbezogene Daten (z. B. Fotos von Personen, Namen, Kontaktdaten auf Schaufenster- und Fahrzeugfolien).
  • Empfänger- und Lieferadressdaten für den neutralen White-Label-Direktversand.
  • Protokolldaten der Druckübermittlung (SFTP-Logs, Prüfprotokolle).

§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter trifft alle erforderlichen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus:

Verschlüsselte Übertragung

Ende-zu-Ende TLS 1.3 Verschlüsselung für alle Web-Uploads sowie gesicherte SFTP-Druckdatenleitungen.

Zertifizierte Rechenzentren

Serverstandort Deutschland (Frankfurt am Main / Nürnberg), ISO/IEC 27001 zertifiziert.

Automatische Datenlöschung

Druckdateien werden nach Abschluss der Produktion und Ablauf der Nachbestellfrist von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.

Zutritts- und Zugriffskontrolle

Physisch gesicherte Produktionsräume und rollenbasierte Berechtigungsstufen für RIP-Stationen.

§ 4 Unterauftragsverhältnisse (Subunternehmer)

Der Einsatz von Subunternehmern (z. B. Paket- und Speditionsdienstleister wie DHL, UPS, DPD, Dachser für den Versand) ist dem Auftragsverarbeiter gestattet, sofern diese schriftlich zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben verpflichtet wurden.

§ 5 Kontakt für Datenschutzanfragen & digitaler AVV-Abschluss

Für B2B-Kunden und Agenturen steht dieser AVV mit Erteilung des Druckauftrags automatisch als verbindliche Vereinbarung bereit oder kann auf Wunsch als unterzeichnetes PDF-Dokument angefordert werden:

E-Mail für Datenschutz: info@visibleprint.de
Betreff: AVV-Anforderung B2B Kundennummer / Firmenname